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Meldebescheinígung

Meldebescheinigung

 
Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen. 

Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.

Besonderheiten:
Der Antragsteller muss gemeldet sein.

Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
 

Erforderliche Unterlagen:

Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Ausweis oder Pass,  ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Beauftragten.

 

Kosten:

7,50 EUR 

 

Rechtsgrundlagen:

Bundesmeldegesetz