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Reisepass Ausstellung

Nr. 99085001012000

Reisepass

Ausstellung von Reisepässen 

 *** Wichtige Änderungen zum ePass ab 01.11.2007 - siehe unten ***

Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union (EU) genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genauere Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie  bei Ihrem Reiseveranstalter, beim Auswärtigem Amt oder bei der zuständigen Botschaft.

Besondere Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss Deutscher sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Seesen gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.

In besonderen Fällen können mehrere Pässe ausgestellt werden.

Bei minderjährigen Antragstellern ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

Für Vielreisende wird auch ein Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten. 

Es wird auch ein Expresspass angeboten (Lieferung innerhalb von 72 Stunden, bei Beantragung bis 12.00 Uhr).                                            

Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei in Berlin. Der vorläufige Reisepass wird innerhalb einer Woche vom Bürgerbüro der Stadt Seesen ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen:

  • alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder gültiger Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass 
  • haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument, sowie Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich).

Kosten:

  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (Gültigkeit 6 Jahre) 
  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 EUR (Gültigkeit 10 Jahre)                                                        
  • 48 Seiten-Pass zusätzlich zur oben genannten Gebühr 22,00 EUR  
  • bei Expressbeantragung zuzätzlich zur oben genannten Gebühr 32,00 EUR                                                           

Zur Technik

  • Auf dem Chip des ePasses der zweiten Generation werden neben den personen- und dokumentenbezogenen Daten und dem biometrischen Passfoto jetzt zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
  • Die Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt mithilfe von Scannern – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.
  • Im Regelfall werden die beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Die Software wählt automatisch den besten Abdruck aus. Es gibt Regelungen für medizinische Einschränkungen wie z.B. Amputationen, Verletzungen usw.
  • Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. 


Speicherung der Fingerabdrücke

  • Die Abdrücke werden für den Herstellungsprozess des Passes gespeichert und nach Aushändigung an den Passinhaber bzw. die Passinhaberin gelöscht. Die Fingerabdrücke befinden sich dann nur noch auf dem Chip im Reisepass.
  • Es gibt nach dem Passgesetz ausdrücklich KEINE zentrale Speicherung der Fingerabdrücke in einem Register oder bei der ausstellenden Passbehörde.

Zur Ausstellung

  • Die Ausstellung des ePasses ist im Regelfall für Personen ab 12 Jahren vorgesehen.
  • Für Kinder nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. 
  • Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Was passiert mit Pässen, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden?

  • „Alte" Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein vorzeitiger Austausch ist nicht erforderlich.
  • Ein „Nachrüsten“ mit Fingerabdrücken ist nicht möglich.

Wichtig

  • Einträge von Kindern in den Reisepässen der Eltern sind nicht mehr zulässig.
  • Der Eintrag des Ordens- und Künsternames entfällt.

Ausführliche Informationen und Hinweise sowie insbesondere die neue verbindliche Fotomustertafel können Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren abrufen.

Rechtsgrundlagen:

Passgesetz

Links:

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport