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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

Nr. 99102020012000

Steuerliche Lebensbescheinigung

Ausstellung von steuerlichen Lebensbescheinigungen

Besonderheiten:    

Besondere Voraussetzungen:     

·  Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein.

·  Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Seesen gemeldet sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweispapiere
  • Nachweis über die Verwandtschaft ersten Grades (Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes etc.)
  • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen

Kosten:

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen:

Einkommensteuergesetz (EStG)

 

 

Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen: