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85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Kirschenallee Süd" in Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 15.02.2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zur 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Kirschenallee Süd“ in Seesen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer Gewerbeflächen südlich der Kirschenallee in Seesen geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Kirschenallee Süd“ in Seesen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 06. März 2023 bis einschließlich 05. April 2023 im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft (Lokalklima), Landschafts- und Ortsbild, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und faunistische Untersuchung zur Erfassung und Bewertung der Tierwelt im Planänderungsbereich
  • Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Lärmschutzes
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Naturschutz, Bodenschutz und Gewässerschutz
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig zum Thema Immissionsschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Boden und Baugrund
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zum Thema Kampfmittelbelastung
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Themen Emissionen durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sowie Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme der Feldmarkinteressentschaft Seesen zum Thema Ableitung von Oberflächenwasser
  • Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land e.V. zum Thema Boden

Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 1,2 MB)

Planentwurf (Planzeichnung mit Planeichenerklärung) (PDF, 805 kB)

Begründung (Entwurf) (PDF, 1,7 MB)

Umweltbericht (Entwurf) (PDF, 1,3 MB)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und faunistische Untersuchung (PDF, 2,6 MB)

Schalltechnisches Gutachten (PDF, 4,9 MB)

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 1,7 MB)

Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig (PDF, 777 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 633 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) (PDF, 843 kB)

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF, 207 kB)

Stellungnahme der Feldmarkinteressentschaft Seesen (PDF, 630 kB)

Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks Braunschweiger Land e.V. (141 kB)