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Ergänzungssatzung EN 07 "Auf dem Sandbrinke" im Stadtteil Engelade

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 18.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung EN 07 „Auf dem Sandbrinke“ im Stadtteil Engelade gefasst und am 11.12.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung EN 07 "Auf dem Sandbrinke" im Stadtteil Engelade beschlossen. Mit der Ergänzungssatzung sollen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen.Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

Der Planentwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung EN 07 "Auf dem Sandbrinke" liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 

6. Januar 2020 bis zum 6. Februar 2020

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 433 kB)

Planentwurf der Ergänzungssatzung:

Planentwurf mit Begründung (PDF, ca.3,9 MB)