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17.03.2020

Verbote und Ausnahmen: Ein Überblick

Bund und Länder haben eine Reihe von Allgemeinverfügungen und Verboten erlassen - wir geben einen Überblick.
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Corona-Virus: Verbote und Ausnahmen

Geschlossen sind:

  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen (bereits ausgeliehene Bücher werden automatisch verlängert)
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (sowohl drinnen als auch draußen)
  • Spezialmärkte, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnlich Einrichtungen
                                • alle Spielplätze

                                • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Eine einheitliche Regelung für Restaurants steht noch aus.

Geöffnet bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel und Wochenmärkte (in Seesen immer am Donnerstagvormittag)
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen
  • Poststellen, Frisöre, Reinigungen und Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich

Verboten sind:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Treffen in Gemeindezentren
  • alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
  • alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
  • alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar zur weiteren Einschränkung sozialer Kontakte vom 17.03.2020 im Wortlaut:
https://www.landkreis-goslar.de/media/custom/94_6277_1.PDF?1584454780

Beerdigungen in der Stadt Seesen:

Um Beerdigungen und Beisetzungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen würdevollen Rahmen zu geben, hat sich Bürgermeister Erik Homann dazu entschieden, die Friedhofskapelle in Seesen nicht zu schließen, sondern andere Maßnahmen zu ergreifen, die das Infektionsrisiko minimieren sollen. So wird der Abstand der Sitzreihen in den Kapellen deutlich vergrößert, ebenso wie die Distanz zwischen Pfarrer/Pastor und Angehörigen. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass die Trauergemeinde auf eine Personenzahl von maximal  20 begrenzt ist. Derzeit wird geprüft, wie mit den Kapellen in Münchehof und Rhüden zu verfahren ist. Wir bitten um Verständnis.

Blutspenden:

Das Deutsche Rote Kreuz macht darauf aufmerksam, dass Blutspenden nach wie vor stattfinden.