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25.09.2020

Änderung der Corona-Verordnung

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Corona Virus

Zum 25. September tritt die neue Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. Sportveranstaltungen dürfen ab sofort wieder vor einem größeren Publikum stattfinden: So sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.000 Zuschauer zugelassen - in Stadien dagegen können bis zu 20 Prozent der Platzkapazitäten genutzt werden. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Während der Veranstaltung muss der Sitzplatz eingenommen werden.
  • Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme) 
  • Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)
  • Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden
  • Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden
  • Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

Die gesamten Änderungen der Verordnung: