Seiteninhalt

Familie - Bildung - Soziales

Containergenehmigung nach § 32 StVO

Zusatzinformation

Hinweise:

Hindernisse, wie Container, Gerüste, Baumaterial o.ä. dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen, einschließlich der Seitenstreifen und Gehwege, gelagert werden. Ausnahmen müssen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.

Beantragung:

Die Ausnahmegenehmigung kann formlos, d.h. mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail beantragt werden.

Kosten:

Pro Ausnahmegenehmigung werden bei einer Standzeit von bis zu 3 Tagen Gebühren in Höhe von 28,00 EUR (Grundgebühr) erhoben. Die Gebühr erhöht sich bei längeren Standzeiten oder Verlängerungen der Geltungsdauer.