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Miettabelle

Bei der Leistung des Wohngeldes wird die Miete oder Belastung nur bis zu den unten aufgeführten Höchstbeträgen berücksichtigt.

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Höchstbetrag in Euro
einem Alleinstehenden 308
zwei Familienmitgliedern 380
drei Familienmitgliedern 451
vier Familienmitgliedern 523
fünf Familienmitgliedern 600
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 72