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82. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich "Nordberg" im Stadtteil Bornhausen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 17.10.2018 den Auslegungsbeschluss zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seesen im Bereich „Nordberg“ im Stadtteil Bornhausen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Zusammenhang mit der geplanten Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie Bornhausen die zurzeit auf dem Deponiegelände gelegene Müllumschlagstation auf eine unmittelbar westlich an das Deponiegelände angrenzende Fläche zu verlagern.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Nordberg" im Stadtteil Bornhausen liegt einschließich der Begründung in der Zeit vom

14. November 2018 bis zum 14. Dezember 2018

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kleinklima, Landschaft sowie Kulturgüter
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Bodenschutz, Altlasten und Abfallentsorgung
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Thema Emissionen durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes zum Thema Lärm- und Staubemissionen
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen zum Thema Kampfmittelbelastung

Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 1008 kB)

Planentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans:

Planentwurf zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Nordberg“ im Stadtteil Bornhausen (einschließlich Begründung und Umweltbericht) (PDF, 1058 kB)

Umweltrelevante Informationen:

Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Bodenschutz, Altlasten und Abfallentsorgung (PDF, 463 kB)

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Thema Emissionen durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen (PDF, 216 kB)

Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes zum Thema Lärm- und Staubemissionen (PDF, 68 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen zum Thema Kampfmittelbelastung (PDF, 145 kB)