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3. Änderung der örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Seesen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat am 15.08.2018 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs zur 3. Änderung der örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Seesen gefasst. Ziel der Änderung ist es, einige der bisher geltenden Gestaltungsvorgaben ersatzlos zu streichen, sowie einige Vorschriften an aktuelle Anforderungen anzupassen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Seesen.

Öffentliche Auslegung

Der Satzungsentwurf zur 3. Änderung der örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Seesen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom

12. September 2018 bis zum 12. Oktober 2018

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Satzungsentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Verfügbare Unterlagen:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (PDF, 881 kB)

Satzungsentwurf mit Begründung (PDF, 527 kB)

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der ÖBV (PDF, 4,8 MB)

Synopse der alten und neuen Fassung der ÖBV (PDF, 263 kB)

30.08.2018