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Bebauungsplan SE 75 "Wundergarten Süd II" in Seesen (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 74 "Wundergarten Süd" in Seesen)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 10.05.2017 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs des Bebauungsplans SE 75 „Wundergarten Süd II“ in Seesen (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 74 „Wundergarten Süd“) gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, welches an ein vorhandenes Gewerbegebiet angrenzt. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SE 75 „Wundergarten Süd II“ befindet sich zwischen der Bornhäuser Straße (B 243/B 248) und der Sonnenbergstraße in Seesen und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 47, Flur 20, Gemarkung Seesen.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (PDF, 383 kB)

Der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans SE 75 "Wundergarten Süd II" (zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans SE 74 "Wundergarten Süd") liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 

12. Juni 2017 bis zum 12. Juli 2017

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kleinklima, Landschaft sowie Kulturgüter
  • Schalltechnische Untersuchung (Bonk-Maire-Hoppmann GbR)
  • Entwässerungskonzept (Ingenieurbüro Damer+Partner)
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Immissionsschutz und Naturschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu den Themen Baugrund und Erdfallgefährdung, sowie Bodenschutz und Landwirtschaft
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu den Themen Landwirtschaft, Bodenschutz, Naturschutz und Niederschlagswasserableitung
  • Stellungnahme der Feldmarkinteressentschaft Seesen zum Thema Niederschlagswasserableitung
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen zum Thema Kampfmittelbelastung des Plangebiets

Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Verfügbare Unterlagen:

Planentwurf des Bebauungsplans:

Planzeichnung, Planzeichenerklärung und textliche Festsetzungen (PDF, 688 kB)

Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsbilanzierung (PDF, 683 kB)

Umweltrelevante Informationen:

Schalltechnische Untersuchung (Bonk-Maire-Hoppmann GbR) (PDF, 431 kB)

Entwässerungskonzept (Ingenieurbüro Damer+Partner) (PDF, 1.069 kB)

Stellungnahme des Landkreises Goslar (PDF, 2.724 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (PDF, 2.806 kB)

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF, 2.690 kB)

Stellungnahme der Feldmarkinteressentschaft Seesen (PDF, 851 kB)

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (PDF, 2.962 kB)