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3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans BO 09 "Alte Sandgrube" im Stadtteil Bornhausen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 08.03.2017 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans BO 09 „Alte Sandgrube“ im Statteil Bornhausen gefasst. Ziel der Planung ist die Änderung der Lage der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche zur Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs kann hier eingesehen werden:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs

Der Planentwurf der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans BO 09 „Alte Sandgrube“ im Stadtteil Bornhausen liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 

24. April 2017 bis zum 24. Mai 2017

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Verfügbare Unterlagen:

Planentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans BO 09 “Alte Sandgrube“ mit Begründung (PDF, ca. 2,7 MB)