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Bebauungsplan IL 07 "Alter Anhalt" im Stadtteil Ildehausen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Seesen hat in seiner Sitzung am 20.04.2016 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs des Bebauungsplans IL 07 „Alter Anhalt“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans IL 07 „Alter Anhalt“ befindet sich im nördlichen Randbereich des Stadtteils Ildehausen und umfasst die Flurstücke 90/5 und 90/6, Flur 2, Gemarkung Ildehausen.

Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf und die Begründung des Bebauungsplans IL 07 "Alter Anhalt" liegen in der Zeit vom

17. Mai 2016 bis zum 17. Juni 2016

im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 12, 38723 Seesen, öffentlich aus. Der Planentwurf und die Begründung können während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kleinklima, Landschaft sowie Kulturgüter 
  • Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Naturschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu den Themen Landwirtschaft, Bodenschutz und Bauwirtschaft
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Kampfmittelbeseitigungsdienst, zum Thema Kampfmittelbelastung des Plangebiets
  • Stellungnahme des BUND / NABU zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Diese Unterlagen liegen mit aus und können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Seesen (Bauverwaltungsabteilung, Zimmer 12), Marktstraße 1, 38723 Seesen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Verfügbare Unterlagen:

Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans IL 07 “Alter Anhalt“ im Stadtteil Ildehausen (einschließlich Begründung und Umweltbericht) (PDF, 871 KB)

Stellungnahme des Landkreises Goslar zu den Themen Naturschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz (PDF, 214 KB)

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu den Themen Landwirtschaft, Bodenschutz und Bauwirtschaft (PDF, 90 KB)

Schreiben des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Kampfmittelbseitigungsdienst, zum Thema Kampfmittelbelastung des Plangebietes (PDF, 67 KB)

Stellungnahme des BUND / NABU zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (PDF, 23 KB)