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Veröffentlichung erteilter Aufträge

Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der UVgO vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) bei

a) beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb einen Wert von 25.000 EUR (netto)
b) freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb einen Wert von 25.000 EUR (netto)
 
überschreitet:
  • Name und Anschrift sowie Kontaktdaten des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren 
  • Auftragsgegenstand / Art und Umfang der Leistung
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Zeitraum der Leistungserbringung

Die Veröffentlichung hat wahlweise auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z.B. regionale oder überregionale Tageszeitungen, Fachzeitschriften) zu erfolgen. Die STADT SEESEN hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.